Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zwischen Jerome Krause, Beethovenstraße 49, 16552 Schildow, folgend genannt „Veranstalter“ und dem Kunden.


Zugunsten der Lesbarkeit wird im Folgenden das generische Maskulinum verwendet. Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.


§ 1 Anmeldung

1.1 Die Anmeldung für das jeweilig gebuchte Programm erfolgt über die Terminbuchung auf der Internetseite. 

1.2 Nach Eingang der Terminbuchung erhält der Kunde eine Anmeldung mit den AGB und die Rechnung per Mail. 


1.3 Die Terminbuchung ist verbindlich, sobald die Bestätigung mit der Anmeldung und Rechnung an den Kunden per Mail zugeschickt wurde. Für die Übersendung der Anmeldung und Rechnung hat der Veranstalter sieben Tage Zeit. 

1.4 Die für jede teilnehmende Person ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung ist spätestens drei Tage vor Antritt des Programms per E-Mail an info@lebenerleben-ep.de zu übersenden.

1.5 Die Platzvergabe für ein Programm erfolgt nach Eingang der Terminbuchung. Sollte das Programm bereits ausgebucht sein, wird der Kunde unverzüglich darüber und über einen Ausweichtermin informiert. 


1.6 Der Vertrag wird mit Zusendung der Anmeldung mit den AGB und der Rechnung wirksam.


§ 2 Widerrufsbelehrung

Nach § 312g Widerrufsrecht Bundesgesetzbuch, besteht für die „Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht“, kein Widerrufsrecht.


§ 3 Leistung

3.1 Das Programm wird vom Veranstalter gemäß der Ausschreibung durchgeführt. Der Veranstalter erbringt die darin enthaltenen Leistungen. 


3.2 Sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist, sind An- und Abreise, Unterkunft, Tagungspauschalen und Verpflegung nicht im Programmpreis enthalten.


3.3 Geringfügige Änderungen der Leistung (insbes. Änderung des Veranstaltungsraums innerhalb des Veranstaltungsortes, Änderung der Veranstaltungszeiten innerhalb eines Veranstaltungstages, inhaltliche Umstellung innerhalb des Programms, Anpassung von praktischen Elementen an die Verhältnisse der Teilnehmer, witterungsbedingte Änderungen bei Veranstaltungen unter freiem Himmel und ein Referentenwechsel) bleiben dem Veranstalter vorbehalten.


§ 4 Rücktritt des Vertrags durch den Teilnehmer

4.1 Ein Rücktritt des Vertrags ist gegen Bezahlung von 50% der Kosten für das Programm bis 14 Tage vor Beginn möglich, gegen Bezahlung von 75% bis 7 (Sieben) Tage vor Beginn des Programms. Bei einem Rücktritt oder nicht antreten des Programms innerhalb von 6 (Sechs) Tagen vor Programmstart, sind die vollen Programmkosten fällig. 


4.2 Es kann ein Ersatzteilnehmer gestellt werden gegen eine einmalige Umbuchungsgebühr von 15€. 

4.3 Ein Rücktritt ist schriftlich per E-Mail oder Brief zu erklären. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.

4.4 Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Teilnehmer vorbehalten.


§ 5 Rücktritt des Vertrags durch den Veranstalter

5.1 Für jedes Programm wird durch den Veranstalter eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, die sich aus der Ausschreibung ergibt. Wird diese Zahl nicht erreicht, behält sich der Veranstalter das Recht vor, das Programm abzusagen. Gesonderte Absprachen über die Teilnehmeranzahl sind mit dem Veranstalter möglich. 


5.2 Eine Absage der Veranstaltung wegen Unterschreitens der Mindestteilnehmerzahl erfolgt spätestens einen Tag vor Beginn des Programms. Dem Teilnehmer wird daraufhin der vollständige Programmpreis erstattet. 


5.3 Dies gilt auch infolge höherer Gewalt bzw. einer Erkrankung des Veranstalters. 

5.4 Im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, kommt der Veranstalter für vergebliche Aufwendungen oder ähnliche Nachteile infolge einer Absage nicht auf.


5.5 Dem Veranstalter ist es vorbehalten, das Programm aufgrund der auftretenden Gruppendynamik und Zusammensetzung der Gruppe nicht durchzuführen oder abzubrechen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises. Dazu gehört eine Einhaltung der in § 6 beschriebenen Pflichten des Kunden.


§ 6 Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen des Veranstalters jederzeit Folge zu leisten.


6.2 Der Kunde bestätigt, dass er gesundheitlich in der Lage ist, am Programm teilzunehmen und das keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, die die Teilnahme gefährden könnten (individuelle Absprachen möglich).


6.3 Der Kunde ist verpflichtet, alle Informationen zu persönlichen Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken vor dem Programm in der Anmeldung mitzuteilen.


6.4 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, während des gesamten Programms auf dem Gewässer eine Schwimmweste oder Rettungsweste zu tragen. 


6.5 Der Kunde ist verpflichtet, die bereitgestellte Ausrüstung sorgsam zu behandeln und etwaige Schäden sofort zu melden.


6.6. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Aufklärung und Bearbeitung von Schadensfällen mitzuwirken und notwendige Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.


6.7 Der Kunde behält die Aufsichtspflicht für die eigenen Kinder, mitreisenden und weiteren in der Anmeldung benannten minderjährigen Personen.


6.8 Der Kunde verpflichtet sich, keinen Alkohol oder anderweitige Drogen (bis auf Tabak) kurz vor oder während des Programms zu konsumieren, um sich und keine weiteren Teilnehmer zu gefährden. 


6.9 Der Kunde verpflichtet sich, kein sexistisches oder rassistisches Verhalten gegenüber dem Veranstalter und den Teilnehmern zu äußern oder zu zeigen. 

6.10 Der Kunde ist zur Einhaltung der zugrundeliegenden Deutschen Gesetze verpflichtet. Hierzu zählen insbesondere Diebstahl, Körperverletzung, Beleidigungen, illegaler Drogenkonsum und Sachbeschädigung.


6.11 Der Teilnehmer kann bei einer schwerwiegenden Störung der Veranstaltung nach vorheriger Abmahnung vom Programm ausgeschlossen werden. Davon unberührt bleibt der Anspruch des Veranstalters auf Erhalt des Programmpreises, wobei dem Teilnehmer der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.


§ 7 Gesundheitliche Anforderungen

7.1 Der Kunde bestätigt, dass ihm keine gesundheitlichen Bedenken, die gegen eine Teilnahme am Programm sprechen, bekannt sind.


7.2 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Teilnahme am Programm körperliche Anstrengungen erfordert und erklärt ausdrücklich, dass er sich in der Lage fühlt, diese zu bewältigen.


7.3 Der Kunde verzichtet auf jegliche Ansprüche gegen den Veranstalter, die aus gesundheitlichen Problemen resultieren, die nicht offenkundig oder durch grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters verursacht wurden.


§ 8 Teilnahme von Minderjährigen

8.1 Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungs- oder Sorgeberechtigten am Programm teilnehmen.


8.2 Der Erziehungsberechtigte oder die sorgeberechtigte Person übernimmt die volle Verantwortung und Haftung für die minderjährige Begleitperson.


§ 9 Haftung und Versicherung

9.1 Der Veranstalter ist über die TRAINERversorgung, ansässig in Hauptstr. 39, 50996 Köln, Berufshaftpflichtversichert. 


9.2 Der Veranstalter haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.


9.3 Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


9.4 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung der 
Ausrüstung oder Nichtbeachtung der Anweisungen des Veranstalters entstehen.


9.5 Der Veranstalter haftet nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung seiner Verpflichtungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, extreme Wetterbedingungen, Krieg, Streiks, behördliche Anordnungen oder andere unvorhersehbare und unverschuldete Ereignisse.


9.6 In solchen Fällen wird der Veranstalter den Kunden unverzüglich informieren und die bereits gezahlten Gebühren zurückerstatten, sofern das Programm nicht nachgeholt werden kann.


9.7 Der Kunde haftet für Schäden oder Verlust von gemieteter Ausrüstung.


9.8 Der Kunde bestätigt, dass er eigenverantwortlich am Programm teilnimmt und sich bewusst ist, dass Aktivitäten im Outdoorbereich risikobehaftet sind und mitunter zu Verletzungen oder im Äußersten zum Tode führen können.

9.9 Der Veranstalter empfiehlt dem Kunden, eine private Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschließen, um im Falle von Personen- oder Sachschäden abgesichert zu sein.


9.10 Da die Programme ein Risiko für Personen und Gegenstände darstellen, haftet der Veranstalter nicht bei Schäden oder Verlust von persönlichen Gegenständen.


9.11 Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. 


9.12 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.


§ 10 Zahlungsbedingungen

10.1 Die Kosten für das gebuchte Programm werden auf der Rechnung ausgewiesen und sind auf das in der Rechnung angegeben Konto binnen 14 (Vierzehn) Tagen nach Erhalt zu zahlen.

10.2 Bei nicht pünktlichem Zahlungseingang, kann eine Teilnahme am Programm nicht gewährleistet und der Vertrag kann mit vorheriger Mahnung vom Veranstalter gekündigt werden.


10.3 Im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden von sieben Tagen, wird durch den Veranstalter eine schriftliche Mahnung an den Kunden verschickt.


10.4 Bei Buchungen, die später als 14 (Vierzehn) Tage vor dem Programmstart getätigt werden, ist der Rechnungsbetrag Bar vor Ort und vor Start des Programms zu entrichten.


§ 11 Datenschutz

11.1 Der Veranstalter verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Kunden, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung des Programms zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht (mit Ausnahme in Punkt 11.2).

11.2 Mit Terminbuchung und Zusenden der unterschriebenen Anmeldung stimmt der Kunde zu, dass die personenbezogenen Daten ebenfalls zur Anmeldung auf dem Zeltplatz, Wilde Heimat, Zehdenicker Straße 34 d, 16798 Fürstenberg/Havel, übermittelt werden dürfen. Hierbei werden ausschließlich die Namen, Anschriften und Kontaktdaten des Kunden an den Zeltplatz übermittelt. Eine Übermittlung gesundheitlicher Daten erfolgt nicht. Dies erfolgt Aufgrund einer Programmdurchführung auf dem oben genannten Zeltplatz. 


11.3 Der Kunde ist gemäß § 34 BDSG jederzeit berechtigt, gegenüber dem Veranstalter, umfangreiche Auskunftserteilung zu dem Kunden gespeicherten Daten zu ersuchen.


11.4 Gemäß § 35 BDSG kann der Kunde jederzeit gegenüber dem Veranstalter die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.


11.5 Der Kunde kann darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Der Widerruf kann entweder postalisch oder per E-Mail an den Veranstalter übermittelt werden. Hierbei entstehen dem Kunden keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.


§ 12 Bild- und Tonaufnahmen

12.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass während des Programms Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden können, auf denen er möglicherweise zu sehen oder zu hören ist.


12.2 Der Kunde räumt dem Veranstalter das Recht ein, diese Aufnahmen für Werbezwecke, auf der Internetseite des Veranstalters und in sozialen Medien zu nutzen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit schriftlich widersprechen.


§ 13 Urheberrecht

13.1 Sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist, erhält der Teilnehmer nicht das Recht, vom Veranstalter genutzte Materialien und Unterlagen gewerblich zu nutzen. 


13.2 Die vom Veranstalter an den Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Sie dürfen nur innerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtes insbesondere zum eigenen Gebrauch verwendet werden. 


13.3 Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung bedürfen der mündlichen Einwilligung des Veranstalters vor Beginn der Veranstaltung.


§ 14 Schlussbestimmungen

14.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.


14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

14.3 Im Falle einer lückenhaften Regelung gilt Entsprechendes. 


14.4 Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.


§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


15.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Veranstalters.


Jerome Krause

Beethovenstraße 49


16552 Schildow


 
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